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​Bitte unterschreibt den Datenschutz
Ich stimme zu, dass meine Angaben für diesen Vertrag für Ihre Dienstleistung verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossenem Auftrag gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie auf meiner Homepage www.enzo-aprile.de unter Datenschutzerklärung.
Gastspielvertrag - zwischen Brautpaar und DJ
Gegenstand des Vertrages - Das Brautpaar engagiert den DJ für folgendes Gastspiel
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Technik inklusive
- DJ Tisch
- Musikanlage
-DJ Equipment
- 1 Funkmikrofon
-Ambiente Licht für den Tanzbereich
- Lichteffekte für den Tanzbereich
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Was benötige Ich dafür von Euch/Location
1 ordnungsgemäß funktionierende Steckdose und eine Stellfläche von ca. 4 Quadratmeter
​​​​Kostenübersicht
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Optional
DJ Verlägerungsstunde kostet 200 € und kann halbstündig abgerechnet werden
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Gage und Kosten
Das Brautpaar zahlt dem DJ für die oben genannte Hochzeit eine Brutto Gage in Höhe von
Die Anzahlung von wird mit der Gesamtgage verrechnet und ist direkt bei Buchung zu entrichten.
Der Restbetrag von ist direkt nach der Hochzeit zu entrichten.
Für beide Zahlungen wird keine gesonderte Rechnung gestellt.
Die Zahlungen erfolgen an:
Enzo Aprile
Raiffeisen-Volksbank Aschaffenburg eG
IBAN: DE03795625140000151521
Verwendungszweck: Teilzahlung oder Restzahlung Hochzeit von "MRS & MR" (Eure Namen bitte angeben)
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Pflichten des Veranstalters
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Der Veranstalter stellt nur die Räumlichkeiten. Die Band stellt eine vorhandene oder angemietete PA / Licht in einem der Lokalität angepassten Rahmen und Umfang zur Verfügung. Eine Begehung der Lokalität und Angabe der Anzahl der zu beschallenden Personen ist der Band 4 Wochen vor Gastspiel mitzuteilen und zu ermöglichen.
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Der Veranstalter trägt die Kosten für eine warme Mahlzeit für die Band. Anzahl Essen " 1"
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Der Veranstalter stellt der Band Getränke und Catering im angemessenem Umfang, kostenlos zur Verfügung.
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Widerrufsrecht, Rücktritt
Der Veranstalter kann den Vertrag innerhalb 14 Tage nach Abschluss ohne Angabe von
Gründen schriftlich (per E-Mail oder per Post) widerrufen. Die Frist beginnt mit dem
Tag der Vertragsunterzeichnung. Der Widerruf muss bis zur angegebenen Frist bei der
Band, bei welcher der Vertrag widerrufen werden soll, eingegangen sein.
Mit Unterschrift unter diesen Vertrag erkennt der Veranstalter die Kenntnisnahme der
Widerrufsbelehrung an.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist steht dem Veranstalter ein Rücktrittsrecht zu.
Bei Rücktritt, egal zu welchem Zeitpunkt wird die geleistete Anzahlung durch die
Band einbehalten. Eine Rückzahlung ist nur möglich wenn der Termin gleichwertig
durch eine neue Buchung vergeben werden konnte.
Kündigungs (Storno)-Regelungen
Bei Kündigung des Vertrags, egal zu welchem Zeitpunkt und aus egal welchem Grund, wie einer Pandemie, Krieg, Krankheiten oder aus höherer Gewalt, Insolvenz der Location, privater Gründe oder Ähnlichem wird die geleistete Anzahlung durch die Band einbehalten. Bei Verschiebung auf einen anderen Hochzeitstermin wird, vorausgesetzt die Band kann zu diesem Termin auch, die Anzahlung selbstverständlich weiterhin angerechnet. Bei Kündigung durch den Veranstalter bis 5 Monate vor dem vereinbarten Termin werden 50% des Honorars fällig. Bei Kündigung durch den Veranstalter ab 4 Monate vor dem vereinbarten Termin werden 70% des vereinbarten Honorars fällig. Bei Kündigung durch den Veranstalter ab 2 Monate vor dem vereinbarten Termin werden 90% des vereinbarten Honorars fällig. Bei Kündigung durch den Veranstalter ab 4 Wochen oder weniger vor dem vereinbarten Termin werden 100% des vereinbarten Honorars fällig.
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Haftung
Die Band haftet nicht für Ausfall oder Schäden, die auf höherer Gewalt oder
sonstigen Umständen beruhen.
Die Band haftet nicht für Schäden jeglicher Art die Anwesende oder Gäste des
Brautpaares während der Hochzeitsfeier erleiden.
Kann durch einen unvorhergesehenen, plötzlich eintretenden Umstand (schwere
Krankheit, Unfall, Tod eines Familienangehörigen oder ähnliches) die Hochzeitsfeier
nicht durch die Band durchgeführt werden, hat diese den
Umstand dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Die Band wird versuchen eine Ersatzband
welche die Hochzeitsfeier im Sinne der vorherigen getroffenen Vereinbarungen
zwischen dem Veranstalter und der Band durchführen kann, zu stellen. Eine Garantie
kann hierbei nicht gegeben werden.
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Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder aus Rechtsgründen nicht durchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine andere ersetzen, die den ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck sichert.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand befindet sich in Aschaffenburg. Deutsches Recht findet Anwendung.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Ergänzung dieses Vertrages.
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